Schwerpunkte

Allgemeines Strafrecht

Jeden Paragraphen des Strafgesetzbuchs hier aufzuzählen, wäre für Sie nicht hilfreich und würde den Rahmen dieses Textes sprengen. Zum allgemeinen Strafrecht gehören Taten wie: Diebstahl, Unterschlagung, Raub, Erpressung, Betrug, Untreue, fahrlässige und vorsätzliche Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung etc.

Sprechen Sie mich an! Als Anwalt für Strafrecht und Strafverteidiger prüfe ich den gegen Sie gerichteten Vorwurf und übernehme Ihre Verteidigung.

Betäubungsmittelstrafrecht

Handeltreiben, Besitz, Sichverschaffen von Betäubungsmitteln etc. Die Bandbreite der möglichen Straftaten im Betäubungsmittelstrafrecht ist groß. Dabei hat der Gesetzgeber ganz besonders empfindliche Haftstrafen vorgesehen für einzelne Fälle wie die Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, bandenmäßiges Handeltreiben etc.

In Nordrheinwestfalen sind besonders Häufig Einfuhrstraftaten zu beobachten, nicht zuletzt durch die Landesgrenze zu den Niederlanden.

Sexualstrafrecht

Das Sexualstrafrecht weist einige Besonderheiten im Vergleich zum allgemeinen Strafrecht auf. Wirft man Ihnen sexuellen oder schweren sexuellen Missbrauch vor, handelt es sich meist um eine “Aussage gegen Aussage”-Konstellation, bei der es maßgeblich auf die Glaubwürdigkeit des Belastungszeugen oder der Belastungszeugin ankommt. In dieser Situation fühlt der Beschuldigte oft einen hohen Rechtfertigungsdruck und das führt nicht selten dazu, dass er sich “um Kopf und Kragen redet”.

Beim Vorwurf des Besitzes, Verbreitens etc. kinderpornographischer Schriften oder jugendpornographischer Schriften erfolgt oft völlig unerwartet (für den Betroffenen) eine Hausdurchsuchung durch die Polizei und sämtliche Computer, Smartphones etc. werden sichergestellt. Auch hier möchte der Beschuldigte sich schnell zur Sache äußern, in der Hoffnung, er erhält die sichergestellten Gegenstände umgehend zurück, und dass er sich durch ein frühes Geständnis Eine bessere Position im Verfahren verschafft. Das ist nicht selten ein großer Fehler. Machen Sie von ihrem Schweigerecht Gebrauch und kontaktieren Sie uns!

Kapitalstrafrecht

Bei Tötungsdelikten droht der Gesetzgeber mit den höchsten Strafen. Bei Mord droht sogar lebenslange Haft. Gerade in diesen Fällen bedarf es einer gründlichen Bearbeitung Ihres Falles. 

Wirtschaftsstrafrecht

Zum Beispiel Betrug oder Insolvenzverschleppung und Steuerstraftaten wie Steuerhinterziehung etc. Auch hier drohen Maßnahmen der Ermittlungsbehörden wie zum Beispiel eine Hausdurchsuchung oder ein Arrest Ihres Vermögens. Machen Sie in jedem Fall von Ihrem Schweigerecht Gebrauch, zumindest bis sie mit Ihrem Strafverteidiger gesprochen haben.

Verkehrsstrafrecht

Zum Verkehrsstrafrecht zählen die Trunkenheitsfahrt (Fahren unter Alkohol, Betäubungsmittel etc.), die Straßenverkehrsgefährdung, illegale Straßenrennen, das Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Nötigung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr etc. Es drohen empfindliche Geldstrafen oder Haftstrafen. 

Das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Betäubungsmitteln und auch die übrigen typischen Verkehrsstraftaten stellen einen Regelfall der Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB dar. Kommt es zu einem Unfall droht zu dem noch der Regress der eigenen Haftpflicht Versicherung.

Neben dem Titel Fachanwalt für Strafrecht führe ich auch den Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht. Entsprechend bildet das Verkehrsstrafrecht auch einen weiteren Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Strafverteidiger.

Verkehrsordnungswidrigkeiten

Als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht liegt ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit außerdem im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht. Bei Hierzu gehören unter anderem der Geschwindigkeitsverstoß (“geblitzt”), Handyverstoß, Abstandsverstoß, Fahrverbot, Bußgeld wegen Alkohol oder Drogen am Steuer etc. 

Für den Fall, dass Sie eine Rechtsschutzversicherung für das Verkehrsrecht abgeschlossen haben, übernimmt diese in der Regel die Anwaltskosten und die Verfahrenskosten.

Berufung und Revision

Sie können mich in jedem Stadium des Verfahrens kontaktieren. Auch erst in der Berufungsinstanz. Was Berufung und Revision bedeutet, haben wir unter “Häufige Fragen” erläutert.

Als Strafverteidiger und Anwälte für Strafrecht können wir Ihnen helfen!

Ein Strafverfahren ist meist für die Betroffenen eine psychische Ausnahmesituation. Groß ist die Sorge um die eigene wirtschaftliche und auch persönliche Existenz. Vor allem, wenn die Verhängung einer Freiheitsstrafe droht, sind die Folgen für meine Mandanten existenziell. Aber auch berufsrechtliche Fragen gilt es im Blick zu behalten. So kann eine Verurteilung auch beamtenrechtlich Konsequenzen haben, bis hin zum Verlust der Pension. Immer wieder ist auch der Verlust der Fahrerlaubnis oder des Führerscheins die Folge von Straftaten rund um Alkohol und Betäubungsmittel. Insbesondere Verkehrsstraftaten wie die Trunkenheitsfahrt, die Unfallflucht, Straßenverkehrsgefährdung oder illegale Autorennen haben oft die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge. Der Führerschein steht auf dem Spiel.

Umso wichtiger ist es bei diesen vielen Problemkreisen, dass ein Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Strafverteidiger besteht. Denn gerade der Strafverteidiger ist oft wohl der einzige, unmittelbar am Strafprozess beteiligte, dem der Mandant sich anvertrauen kann. Die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht schützt das Verhältnis zwischen Mandant und Strafverteidiger in besonderer Weise. 

Vereinbaren Sie einen persönlichen Besprechungstermin in unseren Kanzleiräumen im Herzen Paderborns. Die Kanzlei ist gut mit Auto oder Bus erreichbar. Parkplätze sind ausreichend vorhanden. Die Kanzlei befindet sich im Obergeschoss des Axa-Gebäudes.


Je früher Sie mich kontaktieren,
desto eher kann ich für Sie die richtigen Weichen stellen.