FAQ
Was mache ich wenn ich eine Ladung zur Vernehmung bei der Polizei erhalte?
Gehen Sie nicht ohne rechtlichen Rat zu einer Vernehmung. Als Strafverteidiger melde ich mich umgehend bei der Polizei und beantrage Akteneinsicht. Auf dieser Basis kann ich mit Ihnen die optimale Verteidigungsstrategie entwickeln.
Warum ist Schweigen besser als Reden?
Mache ich mich verdächtig, wenn ich schweige? Nein! Auch wenn die Ermittlungsbeamten Ihnen anderes einreden wollen. Fehler die hier gemacht werden, sind noch schwer zu korrigieren. Gerade auf den Satz “Sie brauchen keinen Anwalt” sollte umso dringlicher eine Beratung durch einen Anwalt für Strafrecht folgen. Als Beschuldigter muss man nicht aktiv an seiner Überführung mitwirken. Klassiker: Pin herausgeben, Pusten, Urintest etc. Lassen Sie sich nicht einreden, dass Sie dazu verpflichtet sind, oder sich verdächtig machen, wenn Sie der “Bitte” der Polizeibeamten nicht folgen.
Was tun bei Hausdurchsuchung oder Festnahme?
Bewahren Sie Ruhe! Lassen Sie die Beamten ihre Arbeit machen und machen Sie unbedingt von ihrem Schweigerecht Gebrauch. Bestehen Sie nach Möglichkeit auf Zeugen! Bewahren Sie ein Sicherstellungsprotokoll oder den Durchsuchungsbeschluss unbedingt auf und bringen sämtliche Dokumente zum Termin in unsere Kanzlei mit.
Wie und wann nehme ich Kontakt zu einem Strafverteidiger oder Anwalt auf?
Sie haben in jeder Lage des Verfahrens das Recht auf die Hinzuziehung eines Anwalts. Das ist ein rechtsstaatlicher Grundsatz. Bestehen Sie darauf!
Welche Unterlagen sollte ich zum ersten Termin mit meinem Anwalt mitbringen?
Damit ich ihren Fall möglichst schnell richtig einschätzen kann, benötige ich alle Unterlagen, die Ihnen von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht übermittelt worden, zum Beispiel eine Vorladung, eine Anklage, ein Urteil etc.
Nach einem Erstgespräch werde ich Akteneinsicht beantragen, damit ich Ihnen eine fundierte Einschätzung Ihres Falles geben kann. Erst nach vollständiger Aktenkenntnis kann ich mit Ihnen eine tragfähige Verteidigungsstrategie
erarbeiten.
Wann kann ich Berufung einlegen?
Die Berufung ist in Strafsachen gegen alle erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts zulässig. Das sind Urteile des Strafrichters oder des Schöffengerichts. In der Berufungsinstanz findet eine neue Hauptverhandlung beim Landgericht statt. Der Fall wird dann neu verhandelt, anders als bei der Revision.
Beachten Sie: die Berufung muss binnen 1 Woche seit Verkündung des Urteils bei dem Gericht eingelegt werden, dass Sie verurteilt hat. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Versäumen Sie die Frist aber unverschuldet, prüfe ich für Sie gern die weiteren Möglichkeiten.
Wann kann ich Revision einlegen?
Die Revision ist in Strafsachen gegen alle erstinstanzliche Urteil eines Strafgerichts zulässig. Im Gegensatz zur Berufung findet in der Revision allerdings keine neue Beweisaufnahme statt. Das Urteil wird durch das Revisionsgericht auf rechtliche Fehler überprüft. Hat eine Revision Erfolg, kann dies zur Aufhebung des angegriffenen Urteils führen.
Beachten Sie: die Revision muss binnen 1 Woche nach Verkündung des Urteils bei dem Gericht eingelegt werden, dass Sie verurteilt hat. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Versäumen Sie die Frist aber unverschuldet, prüfe ich für Sie gern die weiteren Möglichkeiten.
Was ist eine Pflichtverteidigung?
Die Pflichtverteidigung wird in Fällen der so genannten “notwendigen Verteidigung” relevant. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ist die Mitwirkung eines Verteidigers erforderlich, so zum Beispiel wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird, ein Bewährungswiderruf droht oder die Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht oder einem höheren Gericht stattfinden soll. Es gibt noch andere gesetzlich geregelte Fälle.
Sie können selbst bestimmen, welcher Anwalt als ihr Pflichtverteidiger bestellt wird. Ob in ihrem Fall eine Pflichtverteidigung in Betracht kommt, prüfe ich gerne für Sie.